Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Portopauschalen werden wegen Preiserhöhung der Post angepasst

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 werden die Kostenpauschalen des Abschnitts 40.4 EBM im Zusammenhang mit der durch die Deutsche Post vorgenommenen Preisänderung für Briefprodukte von 86 auf 96 Cent erhöht.

Dies betrifft folgende GOP: 

  • GOP 40110: Kostenpauschale für die Versendung beziehungsweise den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen
  • GOP 40128: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer Verordnung an den Patienten
  • GOP 40129: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten beziehungsweise die Bezugsperson
  • GOP 40130: Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse 

Auch der Höchstwert, den ein Arzt oder Psychotherapeut an Portokosten insgesamt pro Quartal erstattet bekommt, ist entsprechend gestiegen. Er wird arztgruppenspezifisch festgelegt. Die Kostenpauschalen 40128 bis 40130 unterliegen keinem Höchstwert.

 

#Abrechnung / Honorar