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Praxen können ab sofort auch Personen mit beruflicher Indikation impfen / Zunächst keine Aufhebung der Priorisierung in Bremen

Praxen können ab dem 18. Mai auch Personen mit beruflicher Indikation der Priorisierungsstufe 3 impfen.

Damit weitet das Land den Auftrag auf die niedergelassenen Ärzte aus. Bisher sollte diese Personengruppe ausschließlich in den Impfzentren versorgt werden. Unterdessen hat das Land Bremen erklärt, die Priorisierung ab dem 7. Juni nicht aufzuheben.

Mit dieser Entscheidung wird es Praxen angesichts erwarteter höherer Liefermengen im Juni ermöglicht, ihr Impfangebot auszuweiten. Sollte eine Impfung in der Praxis nicht möglich sein, können sich die Impfberechtigten ab dem 18. Mai auf einer Warteliste im Impfzentrum registrieren (https://impfzentrum.bremen.de/).

Das Land wird am Dienstagnachmittag (18. Mai) mit einer Pressemitteilung über die Neuregelung informieren.

Anspruchsberechtigt sind alle Berufsgruppen, die in der Bundes-Coronaimpfverordnung und in der Anlage zur Corona-Verordnung des Landes Bremen aufgeführt sind. Der Anspruch wird über ein Formblatt durch den Arbeitgeber dokumentiert. Diese Arbeitgeberbescheinigung ist über die Homepage des Landes Bremen (www.gesundheit.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen229.c.38814.de) abrufbar und berechtigt zu einer Coronaimpfung in einem Impfzentrum oder in einer Arztpraxis.

Damit können niedergelassene Ärzte de facto alle Personen in der Priorisierungsgruppe 3 impfen - ohne weiteren bürokratischen Aufwand durch eine Überprüfung. Eine grundsätzliche Aufhebung der Priorisierung zum 7. Juni wie von der Bund-Länder-Runde am gestrigen Montag angekündigt wird es in Bremen zunächst nicht geben. Bremen und zahlreiche weitere Länder haben deutlich gemacht, dass sie auch nach diesem Datum in ihren Impfzentren an der Priorisierung festhalten. Die KV Bremen wird sich für eine einheitliche Regelung einsetzen, um gleiche Voraussetzungen für Impfzentren und Praxen im Land Bremen zu schaffen.

Für Beschäftigte im Lebensmittelhandel gibt es ein abweichendes Verfahren. Sie erhalten über die Handelskammer Impfcoupons zur Vermittlung eines Termins in einem Impfzentrum.

Mit der Ausweitung der Impfung auf alle Berechtigten in der Priorisierungsstufe 3 in den Praxen kündigt sich der allmähliche Abbau der Kapazitäten in den Impfzentren an. Das Land hat die KV Bremen darüber informiert, dass voraussichtlich ab Juli nur noch Zweitimpfungen in den Impfzentren in Bremen und Bremerhaven möglich sind.

Angesichts noch immer begrenzter Impfstoffmengen bei anhaltend hoher Nachfrage und Erwartungshaltung hat die KV Bremen das Land darauf hingewiesen, dass die Belastung in den Praxen immens und Wartezeiten für die Impfwilligen unausweichlich sind. Das Land hat zugesichert, bei den Bürgern für Verständnis und Geduld zu werben.

Zur Unterstützung der Impfkampagne sollen ab dem 7. Juni auch Betriebsärzte eingebunden werden. Weitere Einzelheiten dazu sind allerdings noch nicht bekannt.

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