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Praxen können Genesenenzertifikate ausstellen und abrechnen

Neben Impfzertifikaten können alle Ärzte ab dem 1. Juli auch nachträglich Zertifikate für COVID-19-Genesene ausstellen und mit der KV abrechnen. Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme müssen bis zum 12. Juli die Ausstellung ermöglichen.

Das Genesenenzertifikat ist neben dem Impfzertifikat und dem Testzertifikat eins der drei Bestandteile des digitalen COVID-Zertifikats der EU. Dieses dient als Nachweis dafür, dass seine Inhaberin oder sein Inhaber gegen COVID-19 geimpft ist, negativ getestet wurde oder von COVID-19 genesen ist.

Die Vergütung des Genesenenzertifikats erfolgt analog zum Impfzertifikat. Für das Ausstellen erhalten Ärztinnen und Ärzte ab Juli 2 Euro je Zertifikat, wenn es direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt wird. Nutzen Praxen die aufwendigere Webanwendung des Robert Koch-Instituts, zahlt der Bund 6 Euro je Zertifikat.

Voraussetzung für das Ausstellen eines Genesenenzertifikats ist ein positives PCR-Test-Ergebnis, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

Die Genesenenzertifikate werden auf einem ambulanten Schein mit der KV Bremen abgerechnet. Praxen nutzen dafür spezielle Pseudo-GOP:

  • 88370: Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats
    6 Euro
  • 88371: Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats – automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems
    2 Euro

 

Für GKV-Versicherte gilt: Die Pseudo-GOP wird über die Quartalsabrechnung mit der KV Bremen abgerechnet (Einlesen der Versichertenkarte; „normaler Kassenschein“).

Für Nicht-GKV-Versicherte gilt: Die GOP wird ebenfalls über die Quartalsabrechnung mit der KV Bremen abgerechnet. Dafür wird ein ambulanter Abrechnungsschein im Ersatzverfahren mit folgenden Angaben angelegt:

  • Kostenträger Bundesamt für soziale Sicherung (BAS),
  • VKNR: 38825 IK: 103609999
  • Patientendaten
  • Behandlungstag und GOP

Um den Aufwand möglichst gering zu halten, soll das Ausstellen der Genesenenzertifikate – analog zu den Impfzertifikaten – ebenfalls direkt aus dem Praxisverwaltungssystem möglich sein. Ein entsprechendes Software-Update soll spätestens zum 12. Juli bereitstehen. Einige Hersteller haben den Praxen das neue Zertifikat-Modul bereits zur Verfügung gestellt.

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