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Praxen können über KV-Arztsuche auf ihr Schnelltest-Angebot aufmerksam machen

Die Online-Arztsuche der KV Bremen wird um einen Auswahlpunkt „Corona-Schnelltest“ erweitert. Praxen, die ihren Patienten Schnelltests anbieten, können auf diese Weise auf ihr Angebot aufmerksam machen. Eine Registrierung ist notwendig.

Vertragsärzte sind grundsätzlich für die Versorgung erkrankter Personen zuständig. Gleichwohl möchten viele Praxen, Corona-Schnelltests für ihre Patienten anbieten. Die so genannte Bürgertestung in der neuen Corona-Testverordnung geregelt und seit dem 8. März in Vertragsarztpraxen möglich.

Die KV Bremen wird daher die Online-Arztsuche www.kvhb.de/arztsuche um eine Auswahlfunktion „Corona-Schnelltest“ erweitern. Nutzer können auf diese Weise haus- und fachärztliche Praxen filtern, die dieses Angebot vorhalten. Die Funktion wird mit dem Hinweis versehen, dass Interessenten sich zunächst telefonisch in der Praxis melden müssen.

Interessierte Praxen können sich ab sofort im Mitgliederportal der KV Bremen (Navigationspunkt „Corona-Schnelltest) oder direkt über diesen Link https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de/PortalHB/Testerklaerung/CoronatestPraxisErklaerung.aspx registrieren (über Telematikinfrastruktur bzw. KV-SafeNet).

Die KV Bremen wird in der Startphase die Online-Arztsuche täglich um die eingegangenen Registrierungen ergänzen.

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