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Praxen müssen ungeimpfte Mitarbeiter nicht täglich testen

Nicht immunisiertes Praxispersonal muss nicht täglich auf das Coronavirus getestet werden. Eine entsprechende Anordnung in der aktuellen Bremischen Coronaverordnung bezieht sich nicht auf Arzt- bzw. Zahnarztpraxen oder psychotherapeutische Praxen. Das hat das Gesundheitsressort nun klargestellt.

In der 29. Coronaverordnung des Landes Bremen heißt es, dass „ambulante Versorgungseinrichtungen“ Personal, das nicht genesen oder geimpft ist, arbeitstäglich einen Coronatest anbieten muss. Das Gesundheitsressort stellt auf Anfrage der KV Bremen fest, dass mit dieser Passage nicht Praxen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gemeint sind, sondern ambulante Reha- und Pflegeeinrichtungen.

Für Praxen gelte nach wie vor die Coronavirus-Testverordnung des Bundes, wonach bis zu zehn Tests pro Monat und Mitarbeiter über die zuständige KV abgerechnet werden können.