Praxis-Update Corona: Keine Isolationspflicht mehr, Maskenpflicht für Patienten

Im Land Bremen gelten ab sofort keine Basisschutzmaßnahmen über die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hinaus. Damit ist die Isolationspflicht aufgehoben.

Alle landesrechtlichen Maßnahmen sind aufgehoben, die Isolationspflicht entfällt ab dem 1. Februar und damit auch die obligatorische Freitestung für Medizinpersonal nach fünf Tagen.

Andere Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes regelt, gelten aber weiter, so z.B. für Arzt- und psychotherapeutische Praxen die Pflicht zum Tragen von FFP-Masken für Patienten und Besucher. Details in der Meldung vom 31.Januar 2023.

Freiwillige PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen werden bis zum Auslaufen der Corona-Testverordnung am 28. Februar in gewohntem Umfang vergütet.

 

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