Die „Bremer Erklärung“ geht weit über bloße Kritik an der mangelnden Wertschätzung und Finanzierung der Arbeit der Praxen hinaus. Das Papier nimmt auch die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft selbst in die Pflicht zu Reformen.
Die Bremer Erklärung in Kurzform:
Mangel an qualifiziertem medizinischen Personal
Es fehlen Ärztinnen und Ärzte und es fehlen Medizinische Fachangestellte und weiteres medizinisches Fachpersonal. Diese Situation wird sich durch den Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge erheblich verschärfen. Gefordert wird deshalb, jetzt in die Ausbildung und Weiterbildung zu investieren. Dass Bremen über keine Medizinfakultät verfügt, ist ein erheblicher Standortnachteil.
Gute ambulante Versorgung muss nachhaltig finanziert werden
Anders als im Bereich der Kliniken sind seit 15 Jahren in Folge die Preise für die Leistungen in der ambulanten medizinischen Versorgung immer unterhalb der Inflationsrate angepasst worden - also faktisch von Jahr zu Jahr gefallen. Gefordert wird daher eine gesetzliche Neuregelung, um Kostenentwicklungen durch Inflation und Tarifabschlüsse unmittelbar berücksichtigen zu können. Die Praxen dürfen bei der Refinanzierung ihrer Kosten nicht systematisch gegenüber den Kliniken schlechter gestellt werden.
Die Budgetierung im ambulanten Bereich ist patientenfeindlich
Das aktuelle Vergütungssystem mit Pauschalierungen und budgetiertem Honorar schafft Intransparenz und auch Fehlanreize, die zu Lasten einer guten Versorgung gehen.
Engagement des Landes bei der Niederlassungsförderung notwendig
Die Bremer Ärzteschaft fördert bereits aus eigenen Mitteln Neuniederlassungen in unterversorgten Bereichen. Die Kommunen Bremen und Bremerhaven sehen dagegen tatenlos zu, wie die Gemeinden im Umland und ganz Deutschland Niederlassungswillige bei der Praxisgründung unterstützen.
Das Land Bremen muss seine Verantwortung zur Sicherung der ambulanten Versorgung endlich ernst nehmen!
Notwendige Patientensteuerung
Die Bremer Ärzte- und Psychotherapeutenschaft spricht sich klar für eine notwendige Steuerung von Patienten in für sie geeignete Angebote aus. Wenn nur begrenzte Mittel für die Versorgung zur Verfügung gestellt werden, kann es keine "Flatrate"-Versorgung geben. Alle erbrachten Leistungen müssen auch bezahlt werden - Prioritäten für eine notwendige und wirtschaftliche Versorgung müssen jedoch politisch gesetzt werden. Diese Verantwortung verweigern die politisch Verantwortlichen.
Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung
Die Bremer Ärzte und Psychotherapeuten nehmen auch die eigene Selbstverwaltung in die Pflicht: Es reicht nicht, nur eine bessere Vergütung zu fordern! Das aktuelle Abrechnungssystem fördert Quantität vor Qualität der Versorgung. Nicht nur die finanziellen, auch die personellen Ressourcen sind begrenzt. Für die zukünftige Versorgung müssen auch Ärzte und Psychotherapeuten eigene realistische Vorschläge zu entwickeln, die sich am Bedarf ihrer Patientinnen und Patienten orientieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen wird daher 2024 einen "Zukunftstag" organisieren, um über die Versorgungsbereiche hinweg unsere Vorschläge zu diskutieren und beschließen.
Die Bremer Erklärung im vollen Wortlaut ist auf der Homepage der KV Bremen abrufbar.