Das Schreiben ersetzt den geforderten Nachweis der Beschäftigung in einer medizinischen Einrichtung.
Die niedergelassenen Psychotherapeuten haben dieser Tage ein Schreiben der KV Bremen mit Impfcoupons erhalten, die sie dazu berechtigen, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. In den Unterlagen wird ein Beschäftigungsnachweis in einer medizinischen Einrichtung bzw. ein Arztausweis verlangt, um den Impfanspruch gegenüber den Mitarbeitern des Impfzentrums zu belegen. Psychotherapeuten können alternativ das KV-Schreiben vorlegen. Dieses Verfahren ist mit dem Impfzentrum abgestimmt.