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Punktwert bei Schwangerschaftsabbrüchen für 2026 steht fest

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für das Jahr 2026 bei ambulant vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen nach dem EBM Fällen festgelegt.

Nach Mitteilung der senatorischen Behörde müssen diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2026 von 12,7404 €-Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung gestellt werden.

Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2026 finden Sie hier: 
Operative Schwangerschaftsabbrüche (GOP) (187.0 KB)

 

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