Nach Mitteilung der senatorischen Behörde müssen diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2026 von 12,7404 €-Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung gestellt werden.
Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2026 finden Sie hier:
Operative Schwangerschaftsabbrüche (GOP) (187.0 KB)