Punktwert bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen steht fest

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Land Bremen hat den Punktwert für das Jahr 2025 bei Schwangerschaftsabbrüchen festgelegt.

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für die berechnungsfähigen Leistungen für ambulant vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen nach dem EBM ab 1. Januar 2025 festgelegt. Nach Mitteilung der senatorischen Behörde sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert ab dem 1. Januar 2025 von 12,3934 €-Cent gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen. Die angepasste Anlage 5 o. g. Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2025 finden Sie auf der Homepage der KV Bremen im Downloadcenter   (Stichwort: Schwangerschaftsabbrüche).

#Abrechnung / Honorar