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Punktwert für Schwangerschaftsabbrüche steht

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Lande Bremen hat den Punktwert für die berechnungsfähigen Leistungen für ambulant vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche in besonderen Fällen nach dem EBM ab 1. Januar 2021 festgelegt.

Danach sind diese Leistungen nach dem gültigen EBM mit einem Punktwert von 11,1244 €-Cent ab dem 1. Januar 2021 gegenüber den Krankenkassen direkt in Rechnung zu stellen.

#Abrechnung / Honorar

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