Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kürzlich das Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung noso komialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ eingestellt. Die Dokumentationspflicht und alle anderen QS-Maßnahmen entfallen damit. Entsprechend hat der BA die GOP 01650 als Zuschlag für die jährliche Einrichtungsbefragung im Abschnitt 1.6 des EBM gestrichen.
Der Zuschlag galt für die GOP des Kapitels 31 und 36 des EBM, die entsprechend der Spezifikation dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten konnten. Zudem entfällt jetzt die sechste Bestimmung zum Abschnitt 1.6, wonach nur berechtigte Fachärzte im Gebiet Chirurgie, für Orthopädie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Urologie die GOP 01650 abrechnen durften. Durch die Streichung dieser Bestimmung musste die erste Anmerkung zur GOP 01670 (Einholung eines Telekonsiliums) angepasst werden.