Icon für Meldungen, Rubrik "Coronavirus"

Quarantäne-Ende: Hinweise zum PCR-Abstrich

Wird in der Praxis ein PCR-Abstrich zur Beendigung der Quarantäne einer zuvor infizierten Person vorgenommen, muss die Beauftragung an das Labor zur PCR-Diagnostik über das ÖGD-Formular erfolgen. Auf dem ÖGD-Formular wird das Feld „Test nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung“ angekreuzt. 

Die 29. Bremer Corona-Verordnung sieht folgende Kriterien für die Beendigung der Quarantäne von infizierten COVID-Patienten vor:

  • Frühestens 14 Tage nach dem positiv-Test
  • Symptomfreiheit seit mind.  48 Stunden
  • Zustimmung durch den behandelnden Arzt/Ärztin und 
  • Nachweis eines negativen Ergebnisses eine PoC- / PCR-Test. 

Für die Abstrichleistung kann die GOP 88310 über den Kostenträger „Bundesamt für soziale Sicherung“ abgerechnet werden. 

Weitere Abrechnungshinweise zu Coronatest-Konstellationen