Die 29. Bremer Corona-Verordnung sieht folgende Kriterien für die Beendigung der Quarantäne von infizierten COVID-Patienten vor:
- Frühestens 14 Tage nach dem positiv-Test
- Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden
- Zustimmung durch den behandelnden Arzt/Ärztin und
- Nachweis eines negativen Ergebnisses eine PoC- / PCR-Test.
Für die Abstrichleistung kann die GOP 88310 über den Kostenträger „Bundesamt für soziale Sicherung“ abgerechnet werden.
Weitere Abrechnungshinweise zu Coronatest-Konstellationen