Das Fortbildungszertifikat muss dabei den Musterregelungen der Bundesärzte- bzw. Bundespsychotherapeutenkammer für ein Fortbildungszertifikat entsprechen.
Bitte denken Sie daran, Ihr Zertifikat rechtzeitig bei der zuständigen Kammer anzufordern und bei der KV Bremen einzureichen. Eine automatische Weiterleitung der Fortbildungszertifikate durch die zuständigen Kammern erfolgt
nicht. Falls die Nachweisfrist nicht eingehalten wird, kommt es gemäß § 95d Abs. 3 Satz 4 SGB V zu Honorarkürzungen.