Durch die Nichtfeststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag endete diese automatisch am 24. November 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die HVM-Ergänzungsregelung auf Basis des § 87b Abs. 2a SGB V, den sog. „Corona-Rettungsschirm“ der KV Bremen, welcher damit nun zum 31. Dezember 2021 ausläuft. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass für das Abrechnungsquartal 1/22 der Versand der Honorarbescheide und die Restzahlungen wieder zu den regulären Terminen erfolgen können.