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Rettungsschirm läuft zum Jahresende aus

Die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite führt auch zur Beendigung des Rettungsschirms zum Ende des vierten Quartals 2021.

Durch die Nichtfeststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag endete diese automatisch am 24. November 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die HVM-Ergänzungsregelung auf Basis des § 87b Abs. 2a SGB V, den sog. „Corona-Rettungsschirm“ der KV Bremen, welcher damit nun zum 31. Dezember 2021 ausläuft. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass für das Abrechnungsquartal 1/22 der Versand der Honorarbescheide und die Restzahlungen wieder zu den regulären Terminen erfolgen können.

 

#Abrechnung / Honorar