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"Rote" Corona-Warnapp-Meldung: PCR nur nach positivem Schnelltest

Zur Entlastung der Labore schlägt der Corona-Krisenstab des Landes Bremen vor, bei Patienten mit einer „roten“ Corona-Warnapp-Meldung (Kontaktperson) zunächst einen Antigenschnelltest vorzunehmen. Erst wenn dieser positiv ist, sollte ein PCR-Test veranlasst werden.

Werden Personen durch die Corona-Warnapp über ein erhöhtes Infektionsrisiko („Rote Kachel“) aufgrund einer Begegnung mit einer nachweislich positiv getesteten Person gewarnt, sollte zunächst ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Erst wenn dieser Schnelltest positiv ist, soll zusätzlich ein PCR-Test zur Bestätigung in Betracht gezogen werden.