Schlafbezogene Atmungsstörungen abrechnungsfähig

Ab dem 1. April 2021 können Fachärzte für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die kardiorespiratorische Polygraphie (GOP 30900) und die kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901) abrechnen.

In der aktuellen Muster-Weiterbildungsordnung von 2018 wurde den drei Fachgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin" zu erlangen, sodass die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung bezüglich der Genehmigung zur Abrechnung der GOP 30900 und 30901 angepasst wurde.

Zusätzlich sieht der Erweiterte Bewertungsausschuss vor, die Leistungen weiterhin aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. In einer Protokollnotiz wurde aber festgelegt, dass nach Vorliegen der Abrechnungsdaten von zwei Jahren eine Evaluation zur Mengenentwicklung zu erfolgen hat.

#Abrechnung / Honorar

Lilia Hartwig

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