In der aktuellen Muster-Weiterbildungsordnung von 2018 wurde den drei Fachgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung "Schlafmedizin" zu erlangen, sodass die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung bezüglich der Genehmigung zur Abrechnung der GOP 30900 und 30901 angepasst wurde.
Zusätzlich sieht der Erweiterte Bewertungsausschuss vor, die Leistungen weiterhin aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu finanzieren. In einer Protokollnotiz wurde aber festgelegt, dass nach Vorliegen der Abrechnungsdaten von zwei Jahren eine Evaluation zur Mengenentwicklung zu erfolgen hat.