Das Schreiben unterstellt unter anderem eine generelle Haftung von Ärzten, die Cornaschutzimpfungen vornehmen. Die KV Bremen weist darauf hin, dass insbesondere die Haftungsfrage eindeutig gesetzlich geregelt ist.
Das Schreiben unterstellt unter anderem eine generelle Haftung von Ärzten, die Cornaschutzimpfungen vornehmen. Die KV Bremen weist darauf hin, dass insbesondere die Haftungsfrage eindeutig gesetzlich geregelt ist.