Die Testverordnung sieht keine Tests zur Selbstanwendung vor; es ist lediglich von „Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung durch Dritte (PoC-Antigen-Test)“ die Rede.
PoC-Antigen-Tests dürfen nur zur Anwendung kommen, wenn sie die die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste dieser Tests.