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Selbsttests sind nicht über die KV abrechenbar

Antigentests zur Selbstanwendung (Selbsttests) können nicht nach Testverordnung durchgeführt und abgerechnet werden.

Die Testverordnung sieht keine Tests zur Selbstanwendung vor; es ist lediglich von „Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung durch Dritte (PoC-Antigen-Test)“ die Rede.

PoC-Antigen-Tests dürfen nur zur Anwendung kommen, wenn sie die die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste dieser Tests.

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