Für die Abrechnungen der Schulungen über einen Schulungsverein gibt es zwei Vorgehensweisen:
- Die Genehmigung für DMP-Schulungen liegt vor.
Ärzte die die Genehmigung für DMP-Schulungen erhalten haben, die Schulung aber nicht selbstständig durchführen möchten, können ihre Patienten z. B. an einen Schulungsverein verweisen.
Wird ein Patient an einen Schulungsverein verwiesen, übernimmt dieser die Schulung und stellt die erbrachte Leistung den Ärzten in Rechnung. Die Rechnung wird durch den Arzt beglichen, die jeweilige Schulungsziffer kann er in seiner Quartalsabrechnung geltend machen. - Die Genehmigung für DMP-Schulungen liegt nicht vor
Liegt keine Genehmigung für DMP-Schulungen vor, müssen die Patienten extern geschult werden. Passiert das über einen Schulungsverein, erhält der Arzt auch hier eine entsprechende Rechnung. In diesem Fall muss die Rechnung jedoch vom Arzt getragen werden und kann nicht über Leistungen in der Abrechnung der KVHB geltend gemacht werden. Der Arzt hat die Möglichkeit die Rechnung an den Patienten weiterzugeben. Der Patient kann sich die Kosten evtl. von seiner Krankenkasse erstatten lassen.