Icon für Meldungen, Rubrik "Arzneimittel und Co"

Sonstige Produkte zur Wundbehandlung bleiben weiter Kassenleistung

Der Gesetzgeber hat die Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung rückwirkend und bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Damit bleiben diese Produkte vorerst eine Kassenleistung. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 im Markt verfügbar waren.

#Arzneimittel & Co