Hierfür haben KBV und GKV-Spitzenverband jetzt eine Änderungsvereinbarung zur Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (Anlage 11 Bundesmantelvertrag-Ärzte) geschlossen.
Die Kostenpauschale der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) wurde bereits zum 1. Juli 2024 einmalig um die kumulierte Veränderung des Orientierungswertes der Jahre 2019 bis 2024 in Höhe von insgesamt 10,27 Prozent erhöht. In diesem Zusammenhang haben KBV und GKV-Spitzenverband auch vereinbart, dass für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eine automatische Anpassung der Bewertung der SPV-Pauschale um die jeweilige Weiterentwicklung des Orientierungswertes erfolgen soll. Zum 1. Januar 2025 wurde die Kostenpauschale 88895 daraufhin um 3,85 Prozent angehoben.