Damit bleibt die Ausgangslage wie folgt: Durch die aktualisierte Impfverordnung können Vertragsarztpraxen dem Grunde nach seit dem 1. September Auffrischimpfungen vornehmen. Allerdings fehlen ohne STIKO-Empfehlung die notwendigen Rahmenbedingungen. Die Aussagen aus der Gesundheitsministerkonferenz (6 Monate, Ü80, etc) sind bisher nur als Vorschlag an die Bundesregierung zu verstehen. Insofern kritisieren Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Hausärzteverband das übereilte Handeln des Bundesgesundheitsministeriums, das die Corona-Impfverordnung vorschnell in Kraft gesetzt hat.