STIKO: Impfempfehlung für 5- bis 11-jährige Kinder

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die COVID-19-Schutzimpfung Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen. Einen entsprechenden Beschlussentwurf legte die Kommission heute vor. Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet; Änderungen sind noch möglich.

Neben Kindern mit Vorerkrankungen sollten auch Mädchen und Jungen geimpft werden, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können, zum Beispiel Hochbetagte sowie Immunsupprimierte, heißt es in dem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Bei individuellem Wunsch des Kinders oder der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten könnten nach ärztlicher Aufklärung auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Die Impfung mit zwei Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (10µg) von BioNTech/Pfizer soll laut STIKO im Abstand von drei bis sechs Wochen erfolgen.

Die STIKO begründet ihre Empfehlung unter anderem damit, dass derzeit für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung bestehe. Hinzu komme, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden könne.

 

Auslieferung des Impfstoffs ab Montag

Der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für 5- bis 11-Jährige wurde Ende November von der Europäischen Kommission zugelassen und kann nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums verabreicht werden. Damit ist die Impfung für alle Kinder möglich.

An die Praxen wird der Impfstoff ab Montag (13. Dezember) ausgeliefert. Alles Wesentliche zum Kinderimpfstoff hat die KBV in einer Praxisinformation Impfstoff von BioNTech/Pfizer für 5- bis 11-Jährige (kbv.de)  zusammengefasst. Sie beinhaltet auch Hinweise zur Dokumentation der Impfung. 

Der Hersteller BioNTech/Pfizer stellt darüber hinaus Infomaterialien unter anderem zur Vorbereitung und Durchführung der Impfung auf seinen Internetseiten bereit. Für Interessenten bietet er zudem ein Online-Seminar, bei dem Aktuelles zur COVID-19-Impfung mit Comirnaty vorgestellt wird. Nächster Termin ist am Mittwoch, 15. Dezember, von 19 bis 20 Uhr. Die Anmeldung ist hier https://cloud.info.biontech.de/mvrnaDec2021seminar möglich.

 

Haftungsregelung gilt auch für diese Impfung

Der Anspruch auf die Impfung nach der Coronavirus-Impfverordnung besteht nun auch für Kinder ab fünf Jahren. Der Arzt trägt kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen einer STIKO-Empfehlung.