Die entsprechenden Jahrgänge (1941 bis 1951) mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven werden sukzessive in den nächsten zehn Tagen angeschrieben, heißt es in der Ankündigung der zuständigen Stelle. Bürger, die 80 Jahre oder älter sind und bis dato kein Anschreiben von ihrer Krankenkasse erhalten haben, können sich direkt an die Terminhotline des jeweiligen Impfzentrums wenden.
Durch die pauschale Einladungsverfahren aller Bremer und Bremerhavener Bürger im Alter von 70 bis 79 Jahren entfällt auch die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch die Praxis für diese Gruppe. Dies war ursprünglich vorgesehen für die Vorerkrankten, die prinzipiell einen Anspruch auf Impfung im Rahmen der Priorisierungsgruppe 2 haben, aber nicht von ihrer Krankenkasse informiert wurden. Die KV Bremen hat die entsprechenden Vorlagen von der Homepage genommen.
Das Einladungsverfahren über die Krankenkasse soll nach den derzeitigen Planungen für die Alterskohorte der 1952 bis 1971 wieder aktiviert werden. Der Zeitpunkt, wann diese Gruppe zur Impfung eingeladen wird, hat das Land noch nicht bekannt gegeben.
Die KV Bremen hält die Informationen zum Einladungssystem auf einer Informationsseite aktuell:
Bremer Einladungsverfahren für Menschen mit Vorerkrankungen