Telefon-AU ist wieder möglich, aber Sonder-GOP sind nicht reaktiviert

Zwar ist die telefonische Krankschreibung zum 4. August wiedereingeführt worden. Im erweiterten Bewertungsausschuss haben die Krankenkassen allerdings eine Reaktivierung der Sonderziffern blockiert.

Die während der Pandemie abrechnungsfähigen Telefonzuschläge GOP 01433 und GOP 01434 werden nicht wiederaufgenommen. Das heißt: Für die telefonische Konsultation kann nur die GOP 01435 (telefonische Beratung eines Patienten) abgerechnet werden. Im Unterschied zu den GOP 01433 und 01434 kann diese nicht neben der Versicherten-/Grundpauschale im Quartal angesetzt werden.

Meldung vom 4. August 2022: Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon möglich

 

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