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Telefon-AU und weitere Corona-Sonderregelungen bis 31. Dezember verlängert

Zahlreiche Corona-Sonderregelungen, die zunächst bis Ende September befristet sind, werden bis 31. Dezember verlängert. So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden und Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen an Patienten werden den Niedergelassenen erstattet.

Am Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zur Telefon-AU verlängert. Dadurch dürfen auch im vierten Quartal Vertragsärzte für bis zu sieben Kalendertage bekannte und unbekannte Patienten nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Bei anderen Coronavirus-Sonderregelungen, zum Beispiel für Heilmittel oder häusliche Krankenpflege, hat der G-BA ebenfalls festgelegt, dass sie bis 31. Dezember gelten.

Neben dem G-BA hat auch der Bewertungsausschuss (BA) zahlreiche Corona-Sonderregelungen bis zum 31. Dezember verlängert. Dazu gehören zum Beispiel die Sonderregelungen für die Videosprechstunde und für Telefonkonsultationen (gilt ebenfalls für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung) sowie für die Erstattung der Portokosten beim Versand von Folgeverordnungen und Überweisungen.

Nicht verlängert wurde die Regelung zur Verringerung der erforderlichen CME-Punkte für die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin. Diese Sonderregelung endet somit am 30. September.

Die KBV aktualisiert in Kürze ihre Website mit der Übersicht der Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung

 

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