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Telefon-AU und weitere Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni verlängert

Vertragsärzte dürfen bekannte und unbekannte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. Daneben wurden weitere Corona-Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert bzw. neu aufgenommen.

Telefonische AU bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege möglich

Vertragsärzte dürfen bekannte und unbekannte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. Die telefonische AU-Bescheinigung (Muster 1) kann bei fortdauernder Erkrankung telefonisch einmal um sieben Kalendertage verlängert werden.

Alle Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes (Muster 21).

Telefonische Konsultationen trotz Praxisbesuch möglich

Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie wurden für alle Fachgruppen ausgeweitet. Damit wird die telefonische Betreuung der Patienten umfassender berechnungsfähig.

  • Ärzte und Psychotherapeuten können die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte/16,92 Euro) und die GOP 01434 (65 Punkte/7,14 Euro) abrechnen. Dabei gibt es unterschiedlich hohe „Telefon-Kontingente“ für die einzelnen Fachgruppen.
  • Telefonische Konsultationen werden seit 1. Januar 2021 auch dann wie vorgesehen vergütet, wenn der Patient im selben Quartal in die Praxis kommt oder den Arzt per Videosprechstunde konsultiert.
    • Für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte heißt das, die GOP 01434 fließt nicht in das Gesprächsbudget ein, wenn sie die Versichertenpauschale abrechnen. Sie können unabhängig von dem Punktzahlvolumen der durchgeführten und berechneten Gespräche berechnet werden.
  • Auch die Fachgruppen der Kapitel 14, 16, 21, 22 und 23 können die GOP 01433 nun unabhängig von einem Punktzahlvolumen berechnen.
    • Für Fachärzte heißt das, sie erhalten die telefonischen Gesprächsleistungen der GOP 01434 auch dann honoriert, wenn eine Grundpauschale der Kapitel 5 bis 11, 13, 15, 18, 20, 26 oder 27 oder eine Konsiliarpauschale zur Abrechnung kommt.

Regelung zu den Chronikerpauschalen vereinfacht

Eine Vereinfachung gibt es zudem bei den Zuschlägen zu den hausärztlichen Chronikerpauschalen (GOP 03221/04221). Sie können rückwirkend zum 1. Januar 2021 auch dann abgerechnet werden, wenn nur ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und zusätzlich ein Kontakt per Video oder Telefon stattfindet. Normalerweise sind mindestens zwei persönliche Kontakte im Quartal erforderlich, damit die Zuschläge berechnet werden können. Die Regelung ist befristet bis zum 30. Juni.

Weitere Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung

Verlängert bis 30. Juni wurden ferner die Sonderregelungen für die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise, die in einer Ergänzungsvereinbarung zur Psychotherapie-Vereinbarung geregelt sind. Sie betreffen die Videosprechstunde und die unbürokratische Umwandlung von Gruppentherapien in Einzeltherapien.

Eine Übersicht aller Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf einer Sammelseite zusammengestellt.