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Telefon-AU und weitere Corona-Sonderregelungen verlängert

Zahlreiche Corona-Sonderregelungen werden bis 30. September verlängert.

So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden und Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen an Patienten werden den Niedergelassenen erstattet.

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