So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden und Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen an Patienten werden den Niedergelassenen erstattet.
So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden und Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen an Patienten werden den Niedergelassenen erstattet.