Seit dem 18. Dezember 2023 kann die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden (siehe Meldung vom 21.12.2023: Telefonische ärztliche Bescheinigung ist bei Erkrankung eines Kindes möglich)
Nun wurde die dritte Anmerkung zur GOP 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) rückwirkend zum 18. Dezember 2023 im Abschnitt 1.4 EBM mit der Kostenpauschale 40129 (0,86 Euro) ergänzt. Somit kann die GOP 40129 für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil neben der GOP 01435 abgerechnet werden.