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Testpflicht am Arbeitsplatz gilt ab dieser Woche

Ab dieser Woche gilt für Beschäftigte im Land Bremen, die nicht im Home-Office arbeiten, eine Corona-Testpflicht.

Damit müssen sich auch die Beschäftigten in Praxen zweimal wöchentlich auf das Virus testen lassen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene.

Bislang waren Unternehmen nur dazu verpflichtet, Mitarbeitenden Tests anzubieten, diese mussten sie aber nicht annehmen.

Eine Kontrolle der Testergebnisse durch die Vorgesetzten ist nicht vorgesehen. Es wird auch keine Sanktionen geben. Zudem müssen Praxen die Testergebnisse nicht dokumentieren.

Vollständig geimpfte Personen sowie Genesene, deren Corona-Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sind von dieser Pflicht ausgeschlossen.

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