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Übergangslösung für Hybrid-DRG: Zuschläge für Eingriffe bei Kindern in den EBM aufgenommen

Hybrid-DRG sind auch wieder für Kinder-OPs möglich. Aufgrund der späten gesetzlichen Änderung ist eine Anpassung der Fallpauschalen allerdings erst 2027 möglich. Als schnelle Übergangslösung wurden jetzt befristete Zuschläge in den EBM aufgenommen.

Die Zuschläge gelten für den Zeitraum 16. April 2026 bis 31. Dezember 2026. Die neuen Zuschläge auf die ambulante Operation inklusive Anästhesie gleichen die Vergütung für Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen im EBM an die Vergütung der Hybrid-DRG an.

Für Menschen mit Behinderung erfolgt die Anpassung der Hybrid-DRG erst ab 2027. Eine Übergangsregelung für 2026 war ist hier nicht möglich.

Hinweise zur Abrechnung:

  • Die neuen GOP 31950 bis 31997 finden Sie im EBM-Abschnitt 31.8. 
  • Die KV Bremen setzt die Zuschläge bei erfüllten Voraussetzungen automatisch in Ihre Quartalsabrechnung dazu.
  • Die Zuschläge werden gewährt, wenn eine ambulante Operation gemäß EBM-Abschnitt 31.2 bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr durchgeführt wurde.
  • Die Leistungslegende des Zuschlags muss den entsprechenden OPS-Kode enthalten. 
  • In der Leistungslegende des Zuschlags sind alle OPS-Kodes des Hybrid-DRG-Leistungskatalogs aufgeführt, die auch im Anhang 2 zum EBM gelistet sind.
  • Die Operations- und Anästhesieleistungen sowie die mit der Operation zusammenhängenden Leistungen können nach den Regularien des EBM abgerechnet werden.
  • Laborleistungen und Sachkosten bleiben zusätzlich abrechnungsfähig. 
  • Erfolgt die ambulante Operation unter Anästhesie (EBM-Abschnitt 31.5.3), ist der Zuschlag im Innenverhältnis zwischen Operateur und Anästhesist aufzuteilen.
     
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