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Unterkieferprotrusionsschiene bei Schlafapnoe kann abgerechnet werden

Patienten mit einer obstruktiven Schlafapnoe können mit einer Unterkieferprotrusionsschiene behandelt werden, falls eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.

Dafür kann ab 1. Oktober die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 30902 (65 Punkte/7,23 Euro) zur Einleitung der Therapie mit Unterkieferprotusionsschiene abgerechnet werden, falls eine Überdrucktherapie bei Patienten mit behandlungsbedürftiger obstruktiver Schlafapnoe nicht erfolgreich war. Hierfür ist eine Genehmigung der KVHB zur Abrechnung der kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901) erforderlich.

Zusätzlich wurde die GOP 30905 (65 Punkte/7,23 Euro) für die Koordination mit einer Vertragszahnärztin beziehungsweise einem Vertragszahnarzt neu aufgenommen. Sie darf von Ärztinnen und Ärzten mit einer Genehmigung zur Abrechnung der Polygraphie (GOP 30900) und/oder der Polysomnographie (GOP 30901) abgerechnet werden. Die GOP 30902 und 30905 werden extrabudgetär vergütet.

Übersicht: Neue Leistungen im EBM

  • GOP 30902: Einleitung einer Zweitlinientherapie mittels Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe
    65 Punkte / 7,23 Euro (1x im Krankheitsfall)
  • GOP30905: Zusatzpauschale für die Koordination mit dem Vertragszahnarzt im Rahmen der Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene 
    65 Punkte / 7,23 Euro (2x im Krankheitsfall)

Die GOP 30900 und GOP 30901 können ab dem 1. Oktober ebenfalls im Rahmen einer Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene berechnet werden. Die Vergütung der GOP 30900 und 30901 erfolgt extrabudgetär, wenn die Leistungen bei Patienten zur Erstanpassung einer Unterkieferprotrusionsschiene oder im Rahmen der Verlaufskontrolle dieser Therapie durchgeführt werden. Dafür müssen die GOP bundeseinheitlich mit „U“ gekennzeichnet werden.

#Abrechnung / Honorar,  #Qualität / Genehmigung

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