Für die Erhöhung der Förderung ist die sogenannte Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach § 75 a SGB V (Fördervereinbarung) geändert worden. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der KBV, dem GKV-Spitzenverband sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese Erhöhung ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der medizinischen Weiterbildung und betrifft mehrere Facharztgruppen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen.
Zusätzlich zu dieser Erhöhung, tritt noch eine weitere Erhöhung der Weiterbildungsförderung für bestimmte Arztgruppen zum Jahreswechsel in Kraft.
Soweit der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der hausärztlichen Versorgung eine drohende Unterversorgung festgestellt hat, sieht die Fördervereinbarung vor, dass die Förderung von Weiterbildungen in diesen Gebieten monatlich um 250 Euro pro Vollzeitweiterbildungsstelle erhöht wird.
Aktuell betrifft dies:
- Hausärzte in Bremerhaven
- Kinder- und Jugendmediziner in Bremerhaven
Diese Erhöhung gilt so lange, bis der Landesausschuss die Feststellung der drohenden Unterversorgung wieder aufhebt.
Praxen, die derzeit von der Weiterbildungsförderung profitieren, werden einen Änderungsbescheid erhalten. Es ist notwendig, dass diese Praxen gegebenenfalls ihre Verträge mit den Ärzten in Weiterbildung anpassen. Wichtig ist, dass das Gehalt des Arztes in Weiterbildung mindestens so hoch ist wie die neue Förderung.
Der Nachweis über die angepassten Verträge muss der KV Bremen vorgelegt werden.