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Untersuchungszeiträume ab U6 bleiben ausgesetzt

Auch weiterhin können Ärzte angesichts der Pandemie Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 bei Überschreitung der vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchführen und abrechnen.

Die Sonderregelung ist nunmehr bis zum 30. September verlängert worden.

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