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Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten ab U6 weiterhin ausgesetzt

Die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 können weiterhin bei Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten durchgeführt und abgerechnet werden.

Entsprechende Vorgaben sind in der Kinder-Richtlinie geregelt und im EBM festgelegt. Die Überschreitung der Toleranzzeiten ist vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie vorerst bis zum 30. September 2021 möglich.

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