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Verbindungsworte im EBM: Darauf kommt es bei der Abrechnung an

Der Umfang der Leistung nach EBM unterscheidet sich in den Leistungslegenden danach, ob die einzelnen Inhalte durch „und“, „oder“ beziehungsweise „und/oder“ verbunden sind. Hiernach richtet sich, wann der Leistungsinhalt vollständig erfüllt ist (Vergleich Vollständigkeit der Leistungserbringung Kapitel I Nr. 2.1).

„und”

Sind einzelne Leistungsinhalte mit „und“ verbunden, sind alle so verbundenen Leistungsinhalte durchzuführen.

Beispiel: GOP 37300 – Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungspläne gemäß § 5 Abs. 1 der Anlage 30 zum BMV-Ä 

Obligater Leistungsinhalt:

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Untersuchung des körperlichen und psychischen Zustandes des Patienten,
  • Ersterhebung der individuellen palliativen 
  • Bedarfe des Patienten im Rahmen eines standardisierten palliativmedizinischen Assessments in mindestens 5 Bereichen, Erstellung und/oder Aktualisierung eines schriftlichen und allen Beteiligten zugänglichen Therapieplanes und/oder qualifizierten Schmerztherapieplanes
    und
    Notfallplanes (z.B. nach „PALMA“) in Zusammenarbeit mit beteiligten Ärzten

„und/oder”

Sind einzelne Leistungsinhalte mit „und/oder“  verbunden, sind nur die vor bzw. nach dem  „und/oder“ aufgeführten Leistungsinhalte  durchzuführen. Die Durchführung mehrerer Leistungsinhalte, die mit „und/oder“ verbunden sind, berechtigt allerdings nicht zur mehrfachen Abrechnung der Gebührenordnungsposition. Diese Verknüpfung ist die am häufigsten im EBM genutzte.

Beispiel: GOP 02300 – Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation

Obligater Leistungsinhalt:

  • Operativer Eingriff mit einer Dauer von bis zu 5 Minuten
    und/oder
  • Primäre Wundversorgung 
    und/oder
  • Epilation durch Elektrokoagulation im Gesicht und/oder an den Händen bei krankhaftem und entstellendem Haarwuchs

„oder”

Sind einzelne Leistungsinhalte mit „oder“ verbunden, sind nur die vor bzw. nach dem „oder“ verbundenen Leistungsinhalte durchzuführen. Werden mehrere Leistungsinhalte durchgeführt, ist die Gebührenordnungsposition entsprechend den jeweils betreffenden durchgeführten Leistungsinhalten berechnungsfähig.

Beispiel: GOP 19310 – Histologische oder zytologische Untersuchung eines Materials 

Obligater Leistungsinhalt:

  • Histologische Untersuchung 
    oder
  • Zytologische Untersuchung ausgenommen von Material der Portio-Oberfläche, aus dem Zervixkanal oder von Urin
#Abrechnung / Honorar