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Vergütung für Impfzertifikate ist geregelt

Noch ist die Ausstellung von Impfzertifikaten in den meisten Praxen technisch nicht möglich, es gibt allerdings schon Abrechnungsziffern.

Für Patienten, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden, ist eine Vergütung von 18 Euro je Zertifikat vorgesehen.

Bei Patienten, die in der eigenen Praxis geimpft wurden, erhalten Vertragsärzte sechs Euro je Zertifikat für die erste und für die zweite Impfung. Wird das Zertifikat (QR-Code) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und somit ohne nochmalige Eingabe der Daten, beträgt die Vergütung jeweils zwei Euro. Dies gilt auch nachträglich für erstmalig auszustellende Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung.

Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Da hier der Prüfaufwand größer ist, um Missbrauch zu vermeiden, sieht die Coronavirus-Impfverordnung dafür 18 Euro je Zertifikat vor. Erstellt die Praxis das Zertifikat für die Erst- und für die Zweitimpfung einer Person in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang, erhält sie für das zweite Zertifikat sechs Euro.

Übersicht: Vergütung des COVID-19-Impfzertifikats

Impfzertifikat für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden

  • Pseudo-GOP 88350: Ausstellung eines Impfzertifikats
    6 Euro
  • Pseudo-GOP 88351: Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mithilfe des PVS-Systems
    2 Euro

Impfzertifikat für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden

  • Pseudo-GOP 88352: Ausstellung eines Impfzertifikats
    18 Euro
  • Pseudo-GOP 88353: Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn dieselbe Praxis in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat.
    6 Euro

 

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