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Vergütung von Bürgertests ab 1. August: Registrierungsanfrage zur App-Anbindung vorerst ausreichend

Arztpraxen, die zum 1. August noch nicht an die Corona-Warn-App angebunden sind, bekommen Bürgertests vorerst weiterhin vergütet.

Voraussetzung sei, dass sie einen Antrag auf Registrierung für das Schnelltestportal gestellt hätten, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.

Zwar müsse zum Zeitpunkt der Abrechnung von Bürgertestungen nach der Testverordnung (§ 4a TestV) künftig nachgewiesen werden, dass eine Anbindung erfolgt sei, erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aufgrund der kurzen Zeitspanne zur Umsetzung der Anbindung könne vorläufig die Registrierungsanfrage für das Portal vorgelegt werden. Dafür werde durch T-Systems zeitnah nach Eingang der Registrierung eine Bestätigung erstellt.

Die KBV hatte sich für eine Übergangsregelung beim BMG eingesetzt, da T-Systems nicht garantieren konnte, dass Praxen, die sich nach dem 14. Juli registrieren, zum 1. August an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen sind. Nach der Testverordnung des BMG wären ihnen die Tests dann nicht vergütet worden.

Zur Erstellung von COVID-19-Testzertifikaten sowie zur namentlichen und nicht namentlichen Übermittlung von Testergebnissen in die Corona-Warn-App stellt T-Systems im Auftrag der Bundesregierung das CWA-Schnelltestportal bereit. Für die Nutzung des Portals und die Anbindung an die Corona-Warn-App ist eine vorherige Registrierung erforderlich. T-Systems eine Hotline für allgemeine Fragen zur Registrierung und zur Bedienung des Schnelltestportals eingerichtet. Praxen erreichen die Hotline montags bis sonntags von 6 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0620 2274 3730.

Mit der zum 1. Juli geänderten Testverordnung hat das BMG vorgeschrieben, dass die Anbindung an die Corona-Warn-App ab 1. August verpflichtend ist, um die Vergütung von Bürgertestungen zu erhalten. Wenn eine Teststation, eine Apotheke oder eine Arztpraxis Bürgertestungen abrechnen möchte, muss die Einrichtung gemäß Paragraf 7 Abs. 9 TestV technisch in der Lage sein, dass Testergebnis in die App zu übertragen.

Ob das Testergebnis letztlich in die Corona-Warn-App übermittelt wird, entscheidet die Testperson. Sie muss der Übertragung der Daten vorab zustimmen. Aufgabe der Praxis ist es zu dokumentieren, ob jemand zugestimmt hat oder nicht.

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