Die regionale Förderpauschale für die Katarakt-Operationen (GOP 93110/ GOP 93310) ist ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr abrechenbar. Die Leistungen können stattdessem über die regulären EBM-Ziffern (GOP 31351, GOP 31801, GOP 31503, keine Z-Zuschläge für OP-Zentren möglich) abgerechnet werden. Zu diesen Ziffern kann zusätzlich eine Sachkostenpauschale (u.a. Linse, Viskoelastikum) in Höhe von 190,00 Euro über die regionale GOP 99029 abgerechnet werden. Weitere bestehende Förderungen anderer augenärztlicher Operationen aus dem Honorarvertrags bleiben für das Jahr 2026 bestehen.
Nähere Informationen zu den weiteren Ergebnissen der Finanzierungsverhandlungen mit den Krankenkassen werden folgen.
Hintergrund: Die Angleichung der Förderung der augenärztlichen Operationen erfolgt im Zuge der fortlaufenden Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlich stabilen ambulanten Versorgung. Mit der Anpassung wollen die Krankenkassen eine ausgewogene und sachgerechte Finanzierung erreichen, die sowohl medizinischen Anforderungen als auch wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.