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Verlängerung: Bis 30. Juni 2021 angeschaffte Schutzmittel werden teilweise erstattet

Die KV Bremen und die Kassen haben sich über eine Verlängerung der teilweisen Erstattung für selbst beschaffte persönliche Schutzausrüstung (PSA) verständigt. Die Lieferanten-Rechnungen können von Vertragsärzten und -psychotherapeuten bei der KV Bremen eingereicht werden. Erstattet werden die PSA-Bestellungen aus der Zeit vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 (bisher 31. März).

Von den per Rechnung nachgewiesenen Einkaufspreisen werden 75 Prozent erstattet. Diese Erstattung ist begrenzt auf die nachfolgend genannten Höchstpreise:

PSA-PRODUKTGRUPPE

  1. Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken): 0,45 Euro/Stück
  2. FFP2-Masken (auch N95/KN95): 3,77 Euro/Stück
  3. FFP3-Masken: 4,27 Euro/Stück
  4. Schutzkittel: 4,13 Euro/Stück
  5. Einmalhandschuhe:15,08 Euro/100 Stück
  6. Schutzbrillen: 3,50 Euro/Stück
  7. Schutzvisiere: 3,48 Euro/Stück
  8. Hand-Desinfektionsmittel 500 ml: 9,73 Euro
  9. Hand-Desinfektionsmittel 1 Liter: 18,40 Euro
  10. Flächen-Desinfektionsmittel 5 Liter: 68,39 Euro

Es gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ausgenommen von der bereits konsertierten vertraglichen Regelung sind ermächtigte Krankenhausärzte, zugelassene Krankenhäuser (§ 108 SGB V), Nebenbetriebsstätten außerhalb des Landes Bremen sowie der Bedarf für den Einsatz im Zusammenhang mit Patienten eines Krankenhauses.

Für Rechnungen, die bis zum 28. Februar 2021 eingegangen sind, wird die KV Bremen eine erste Erstattung vornehmen.

Die Lieferanten-Rechnungen sind unter Angabe der Betriebsstättennummer und Bankverbindung (IBAN) bis spätestens 13. August 2021 zu übermitteln an

Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Abt. Vertragswesen (VR)
Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen
oder
per Fax an 0421.3404-153
oder
per E-Mail an Christina Köster (c.koester@kvhb.de)