Von den per Rechnung nachgewiesenen Einkaufspreisen werden 75 Prozent erstattet. Diese Erstattung ist begrenzt auf die nachfolgend genannten Höchstpreise:
PSA-PRODUKTGRUPPE
- Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken): 0,45 Euro/Stück
- FFP2-Masken (auch N95/KN95): 3,77 Euro/Stück
- FFP3-Masken: 4,27 Euro/Stück
- Schutzkittel: 4,13 Euro/Stück
- Einmalhandschuhe:15,08 Euro/100 Stück
- Schutzbrillen: 3,50 Euro/Stück
- Schutzvisiere: 3,48 Euro/Stück
- Hand-Desinfektionsmittel 500 ml: 9,73 Euro
- Hand-Desinfektionsmittel 1 Liter: 18,40 Euro
- Flächen-Desinfektionsmittel 5 Liter: 68,39 Euro
Es gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ausgenommen von der bereits konsertierten vertraglichen Regelung sind ermächtigte Krankenhausärzte, zugelassene Krankenhäuser (§ 108 SGB V), Nebenbetriebsstätten außerhalb des Landes Bremen sowie der Bedarf für den Einsatz im Zusammenhang mit Patienten eines Krankenhauses.
Für Rechnungen, die bis zum 28. Februar 2021 eingegangen sind, wird die KV Bremen eine erste Erstattung vornehmen.
Die Lieferanten-Rechnungen sind unter Angabe der Betriebsstättennummer und Bankverbindung (IBAN) bis spätestens 13. August 2021 zu übermitteln an
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Abt. Vertragswesen (VR)
Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen
oder
per Fax an 0421.3404-153
oder
per E-Mail an Christina Köster (c.koester@kvhb.de)