Fehlende Dokumentationen beziehungsweise Schulungsteilnahmen führen nicht zu einer DMP-Ausschreibung. Die DMP-Vergütung erfolgt allerdings nur bei fristgerechter Dokumentation beziehungsweise durchgeführter Schulung.
Für die Durchführung von Patientenschulungen in den Diabetes-DMP per Videokonferenz sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Schulung ist für den Patienten zwingend medizinisch erforderlich und duldet, nach Einschätzung des Arztes, keinen Aufschub
- Es sind ausschließlich die von der KBV zertifizierten Video-Systeme zu nutzen.
- Bitte beachten Sie, dass die Videosprechstunde genehmigungspflichtig ist. Nähre Informationen zur Videosprechstunde erhalten Sie von Frau Bezold unter der Telefonnummer: 3404-118 oder per E-Mail unter j.bezold@kvhb.de.
- Von den vertraglich vereinbarten Mindestgruppengrößen kann abgewichen werden.
- Mit der vereinbarten DMP-Vergütung je Unterrichtseinheit sind alle Kosten abgegolten.
- Die technischen Anforderungen für die Praxis - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz - gemäß Anlage 31 b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte sind einzuhalten.
- Eine Schulung per Telefon ist nicht möglich.
- Die DMP-Schulungsziffern sind nicht neben den EBM GOP 01435, 01444,01450, 01451 abrechnungsfähig. Dies bedeutet, es können nur die DMP Schulungsziffern abgerechnet werden, wenn die Schulung auf digitalem Wege durchgeführt wird.
- Kommt es durch die Dringlichkeit der DMP-Einzelschulung per Videokonferenz nur zu einzelnen Unterrichtseinheiten, können die restlichen Unterrichtseinheiten in einer späteren Gruppenschulung für diesen Patienten nachgeholt werden.
Bei der Durchführung von Präsenzschulungen, dürfen die folgenden kommunizierten Ausnahmeregelungen ebenfalls weiterhin, befristet bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zur Anwendung kommen:
- von der in den jeweiligen Curricula der Patientenschulungen vorgegebenen Mindestgruppengröße kann abgewichen werden, wenn dies dazu dient die im Rahmen der COVID-1 9-Pandemie empfohlenen Abstandsregeln während der Schulung einzuhalten, wobei eine Mindestgruppengröße von drei Personen nicht unterschritten werden darf.
- von den in den jeweiligen Curricula der Patientenschulungen vorgegebenen zeitlichen Mindestabständen zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten einer Patientenschulung kann ebenfalls abgewichen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Unterrichtseinheiten in inhaltlich sinnvoller Zusammenstellung arrangiert werden und dabei sichergestellt wird, dass der gewählte zeitliche Rahmen nicht zu einer intellektuellen Überforderung der teilnehmenden Versicherten führt (z.B. durch die Aneinanderreihung von zu vielen Unterrichtseinheiten an einem Tag).