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Verlängerung der Portopauschalen im Laborbereich

Die befristet eingeführten Zuschläge nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01699 beziehungsweise GOP 12230 im Laborbereich bleiben bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin bestehen.

Diese sollten ursprünglich nur bis zum 30. Juni 2021 gezahlt werden. Der Grund ist, dass die Beratungen zur Neuregelung der Transportkosten für Laborproben (Kostenpauschale 40100) noch andauern und der Bewertungsausschuss nicht wie geplant bis zum 31. März 2021 einen Beschluss mit Wirkung zum 1. Juli 2021 fassen wird. Beide GOP werden von der KVHB automatisch zugesetzt.

 

#Abrechnung / Honorar

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