- In bestimmten Fällen kann eine Notwendigkeit bestehen, dass ein bestimmter Impfstoff aus medizinischer Sicht des behandelnden Arztes nicht verabreicht werden sollte.
- Wenn/Soweit der behandelnde Arzt eine solche Einschätzung trifft, kann er ein ärztliches Zeugnis/Attest über diese Einschätzung ausstellen. Der Patient legt das Attest im Impfzentrum vor.
- Die Entscheidung zur Wahl des Impfstoffes obliegt dem Impfarzt im Impfzentrum, das Attest des behandelnden Arztes ist allerdings nicht bindend.