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Vertragsärzte können Patienten auf Impfstoffunverträglichkeit hinweisen

Vertragsärzte können Patienten auf eine mögliche Impfstoffunverträglichkeit im Zusammenhang mit einem bestimmt Coronaimpfstoff hinweisen und gegebenenfalls attestieren, die Entscheidung über eine Substitution trifft allerdings der Impfarzt (im Impfzentrum).

  • In bestimmten Fällen kann eine Notwendigkeit bestehen, dass ein bestimmter Impfstoff aus medizinischer Sicht des behandelnden Arztes nicht verabreicht werden sollte.
  • Wenn/Soweit der behandelnde Arzt eine solche Einschätzung trifft, kann er ein ärztliches Zeugnis/Attest über diese Einschätzung ausstellen. Der Patient legt das Attest im Impfzentrum vor.
  • Die Entscheidung zur Wahl des Impfstoffes obliegt dem Impfarzt im Impfzentrum, das Attest des behandelnden Arztes ist allerdings nicht bindend.

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