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Vertragsarztrecht gelockert: Impfen außerhalb der Praxis und durch Pensionäre möglich

Um die Impfkampagne noch stärker anzukurbeln, wird das Vertragsarztrecht gelockert: Arztpraxen können ohne Genehmigung weitere Ärzte, zum Beispiel Pensionäre, einsetzen. Auch ist es möglich, außerhalb der Praxisräume zu impfen.

Darüber haben Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und KBV-Chef Dr. Andreas Gassen die Vertragsärzte in einem Brief informiert und ihnen zugleich für ihr Engagement gedankt.

Durch die Lockerung des Vertragsarztrechtes sollen weitere Reserven mobilisiert und die Arbeit erleichtert werden. Lauterbach und Gassen teilten hierzu mit, dass beim Einsatz von weiteren Ärzten in den Praxen, zum Beispiel Pensionären oder im Krankenhaus tätigen Ärzten, die „ansonsten strengen Regeln des Vertragsarztrechts nicht gelten“.

Jeder approbierte Arzt dürfe in den Praxen impfen, heißt es weiter in dem Schreiben. Eine vorherige Anzeigepflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und die Notwendigkeit einer Genehmigung durch den Zulassungsausschuss bestehe nicht. Die Abrechnung erfolgt über die Betriebsstättennummer der Arztpraxis.

Impfungen könnten durch Vertragsarztpraxen zudem – ohne Anzeigepflicht – an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden, der sich für Impfungen eigne. Sollten Ärzte erwägen, zum Beispiel in größeren Räumen wie Bürgerhäusern oder Kirchengemeinden impfen zu wollen, sei dies „im Lichte der Corona-Impfverordnung möglich“.  Kreativen Impfaktionen stehe damit nichts im Weg.

 

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