Abrechnungshinweis für HIV-Schwerpunktpraxen bzw. HIV-Präexpositionsprophylaxepraxen: Affenpocken-Impfungen werden unter der bereits für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung genutzte Vertragskassennummer VKNR 03854 (Freie HB, Senator f. Gesundheit, Ref. 45) abgerechnet.
Abrechnungshinweise
- HIV-Schwerpunktpraxen bzw. HIV-Präexpositionsprophylaxepraxen können Impfungen gegen das Affenpockenvirus vornehmen. Die KV Bremen hat mit dem Land Bremen eine Vereinbarung geschlossen.
- Kostenträger für die Affenpockenimpfungen (Impfberatung = GOP 99018: 5,00 Euro; Erstimpfung = GOP 99019: 24,47 Euro; Zweitimpfung = GOP 99020: 24,47 Euro) ist die Freie Hansestadt Bremen / Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
- Legen Sie bitte einen separaten Abrechnungsschein in Ihrer Quartalsabrechnung mit der VKNR 03854 bzw. IK 100003854 (Freie HB, Senator f. Gesundheit, Ref. 45) als Kostenträger an, auf dem Sie die vorgenannten GOP zur Affenpockenimpfung mit der KV Bremen abrechnen.
- Die Leistungen dürfen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten abgerechnet werden.
Meldung vom 12. Oktober 2022