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Vertretungsarzt kann Zweitimpfung vornehmen

Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaub, in der Vertretungspraxis durchgeführt werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) empfehlen folgendes Vorgehen:

  • Der Vertreter bestellt die Zahl der Impfstoffdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Er verwendet dazu ein gesondertes Formular (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.

Der Vertretungsarzt bestellt den Impfstoff für die eigenen Patienten auf einem separaten Rezept. Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.

Bei einer vorübergehenden Praxisschließung, zum Beispiel wegen Urlaub, kann der Arzt die Impfstoffbestellung auch schon früher als an dem Dienstag in der Apotheke einreichen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen.

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