Das auf Bundesebene abgestimmte Verfahren sieht vor, dass Impfzentren und Arztpraxen über separate Lieferwege versorgt werden. Ein Austausch ist nicht vorgesehen. Sollten Impfstoffe von Bremer und Bremerhavener Praxen nicht in voller Höhe abgerufen werden, gehen diese Restbestände zurück in den Großhandel und werden gegebenenfalls in der kommenden Woche wieder auf die Bundesländer verteilt. Aufgrund des Bevölkerungsschlüssels (0,82 Prozent am Bund) erhielte Bremen allerdings nur einen Bruchteil zurück. Beispiel: Sollten 1000 Dosen nicht abgerufen werden, würden davon in der nächsten folgenden Bestellwoche rechnerisch nur 8 Dosen an das Land Bremen zurückgehen.
Die KV Bremen weist darauf hin, dass es sich um eine theoretische Betrachtung handelt, weil derzeit die Nachfrage der Praxen nach Corona-Impfstoffen das Angebot deutlich übersteigt. Bisherige zu geringe Impfstofflieferungen an Bremer Arztpraxen waren ganz maßgebend durch die immer noch zu knappe Impfstoffverfügbarkeit begründet. Zu geringe Impfstoffbestellungen durch die Arztpraxen, welche zwischenzeitlich in vereinzelten Medienberichten unterstellt wurden, konnten sicher ausgeschlossen werden.