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Für Abrechnung der Videosprechstunde: Anbieter (formlos) der KV Bremen mitteilen

Um die Videosprechstunde abrechnen zu können, teilen Ärzte/Psychotherapeuten der KV Bremen den ausgewählten Videodienstanbieter mit.

Dafür reicht eine formlose Mitteilung: „Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze.“ Datum, Unterschrift

Bitte bedenken Sie, dass eine Abrechnungsgenehmigung auf die LANR des Antragstellers ausgestellt wird. Sind mehrere Ärzte/Psychotherapeuten in einer Praxis tätig, ist jeder beantragende Arzt/Psychotherapeut namentlich auf der Mitteilung zu benennen. Kommt es zum Beispiel zu einem Wechsel eines angestellten Arztes, ist für den neuen Arzt ebenfalls eine formlose Mitteilung an uns zusenden.

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