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Weitere Vergütung des Erprobungsverfahrens festgelegt: Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden

Zum 1. Oktober 2024 wurde für das Erprobungsverfahren der Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden der Abschnitt 61.11 neu in den EBM aufgenommen.

Die GOP im Abschnitt 61.11 sind ausschließlich im Rahmen der Erprobung (gemäß § 137e SGB V) von Vertragsärzten und nach Paragraf 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern berechnungsfähig. Die von den Studienzentren im Erprobungsverfahren durchgeführten und verordneten Leistungen werden außerhalb der Gesamtvergütung unmittelbar von den Krankenkassen vergütet (vgl. § 137e Abs. 4 SGB V). 

Die Abrechnung der GOP 61130 bis 61135 sind in Bremen und Bremerhaven derzeit nicht möglich.

 

Übersicht der neuen GOP

  • GOP 61130 (295 Punkte / 35,21 Euro) Kaltplasmatherapie im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ bei Anwendung von „PlasmaDerm® Flex“ (48-mal berechnungsfähig) 
  • GOP 61131 (170 Punkte / 20,29 Euro) Kaltplasmatherapie im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ bei Anwendung von „Plasma Care®“ (48-mal berechnungsfähig) 
  • GOP 61132 (250 Punkte / 29,83 Euro) Kaltplasmatherapie im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ bei Anwendung von „Plasmajet kINPen®MED“ (48-mal berechnungsfähig) 
  • GOP 61133 (76 Punkte / 9,07 Euro) Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 61130, 61131 und 61132 einschl. Wegekosten – entfernungsunabhängig – für das Aufsuchen eines Patienten im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ (48-mal berechnungsfähig) 
  • GOP 61134 (250 Punkte / 29,80 Euro) Pauschale für die Follow-up-Untersuchungen im Rahmen der Erprobungs-Richtlinie „Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden“ (einmal berechnungsfähig) 
  • GOP 61135 (7,00 Euro) Kostenpauschale für den Sachmittelbedarf der Wundversorgung im Zusammenhang mit der Durchführung der Gebührenordnungsposition 61130, 61131 oder 61132 (nur für Krankenhäuser berechnungsfähig) 

Bei der Erprobung geht es um die Frage, ob die Kaltplasmabehandlung bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden ergänzend zur Standard-Wundbehandlung im Vergleich zur alleinigen StandardWundbehandlung zu einer besseren Wundheilung führt.

 

#Abrechnung / Honorar